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Bernhard Schulz GmbH-saniMOBiL
Adam-Opel-Str. 8
78239 Rielasingen
Tel. 07731 / 8276735
E-Mail: info@shmobil.de
Internet: www.lymph-o-logisch.de
V.i.S.d. Presserechts
Geschäftsführer Bernhard Schulz
RG Freiburg, HRB 721495
Ust. Id: keine
Lieferung nur zu unseren AGBs!
- Kammer der der Dienstanbieter angehört: IHK Hochrhein Bodensee und HWK Konstanz
- gesetzliche Berufsbezeichnung: Orth. Mech. Meister
- Staat in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde: Deutschland
- Umsatzsteuer Id: keine
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr
Die Firma Sanitätshaus Bernhard Schulz GmbH-saniMOBiL ist nicht bereit, am Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
Für die auf dieser Website ggf. befindlichen Fotoaufnahmen (Fotos/Videos) von oder mit Mitarbeitern liegt Bernhard Schulz GmbH-saniMOBiL deren schriftliche Einwilligung vor.
Quellennachweis:
Produktfotos Quelle: Medi Bayreuth
Urheberrecht / Leistungsschutzrecht
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HAFTUNGSAUSSCHLUSS
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen, insbesondere die AGBs des Auftraggebers, gelten nur im Falle unserer schriftlichen Zustimmung.
2. Preise
Mündliche Preisauskünfte gelten als Richtpreise und sind nicht verbindlich. Preislisten gelten nur in der jeweils gültigen Fassung. Besondere Dienstleistungen wie z. B. Beratungsleistungen werden gesondert berechnet.
Zwischenzeitliche Preisänderungen beim Materialeinkauf berechtigen uns im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen sowie bei Leistungen, die mehr als 4 Monate nach Vertragschluss vertraglich zu erbringen sind, zur angemessenen Preisanpassung. Falls sich der Preis erhöht, kann der Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung der Erhöhung vom Auftrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht entfällt im kaufmännischen Verkehr.
3. Versandkosten
Die Kosten und Zuschläge für notwendiges Verpackungsmaterial, Versandkosten wie Porto, Lager, Fracht, Zustellgebühren etc. werden gesondert in Rechnung gestellt.
4. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vollständig bezahlt sind.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind rein netto innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, soweit von uns kein höherer Schaden nachgewiesen wird, einen Aufschlag von 1 % über dem gesetzlichen Verzugszinssatz geltend zu machen.
6. Lieferung, Gefahrtragung
Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung angegebene Lieferfrist ist eine „ca.-Frist“.
Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlusts der Ware geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware unseren Betrieb verlassen hat oder im Falle eines Transports die Ware dem Transportunternehmer zur Verfügung gestellt worden ist.
Der Abschluss von Transport- und sonstigen Versicherungen bleibt dem Auftraggeber überlassen.
Geraten wir mit der Herstellung des Werkes in Verzug, so haften wir für den entstandenen Verzugsschaden nur, wenn dieser aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist oder von uns durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Auftraggeber nach Fristsetzung und Ablehnungsandrohung nur verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht.
Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffen oder aufgrund sonstiger, von uns nicht zu vertretener Umstände, sind wir berechtigt, die Leistung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn die vereinbarte Lieferzeit wegen eines der vorgenannten Ereignisse um mehr als 3 Monate überschritten wird. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Mängelgewährleistung
Soweit ein von uns zu vertretener Mangel der Sache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung berechtigt. Offenkundige Mängel sind uns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Sache schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf der Rügefrist ist wegen dieser Mängel jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- oder Rügepflichten der §§ 377, 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
Die Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen des Käufers oder nicht autorisierter Dritter.
Sind wir zur Ersatzleistung nicht imstande oder schlägt die Mängelbeseitigung mindestens zweimal fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung der Vergütung zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.
8. Haftung
Im übrigen haften wir nicht für Schäden, die nicht am Werk selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehendes gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Fall normaler Fahrlässigkeit auf die Verletzung sog. Kardinalspflichten beruht. Die Haftung ist der Höhe nach auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
9. Rücktrittsrecht/Kündigung
Bei falschen Angaben über die Kreditwürdigkeit sowie im Falle objektiv fehlender Kreditwürdigkeit des Auftraggebers, welche unsere Ansprüche gefährdet erscheinen lassen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten bzw. diesen mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber sonstige wichtige Interessen, z. B. von Obhuts- und Anzeigepflichten der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware, verletzt.
Unsere Ansprüche werden in diesem Falle zur sofortigen Zahlung fällig; eingeräumte Zahlungsziele werden widerrufen.
10. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
Uns wird durch den Auftraggeber ein vertragliches Zurückbehaltungsrecht an der Sache eingeräumt für den Fall, dass der Auftraggeber in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Insofern sind wir auch berechtigt, gegenüber noch nicht fällig gewordenen Forderungen das Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
Dagegen steht dem Auftraggeber ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Etwaige Forderungen gegen uns unterliegen im übrigen einem Abtretungsverbot.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist soweit gesetzlich zulässig unser Geschäftssitz.
13. Nebenabreden
Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
14. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.